Valayanchirangara Balagram
Das Westfälische Kinderdorf in Indien „Valayanchirangara Balagram“ kann seit September 2017 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Indien nicht mehr vom Internationalen Verband Westfälischer Kindedörfer e.V. unterstützt werden. Das Projekt wird nun ausschließlich von der syrisch-orthodoxen Kirche betrieben und finanziert. Die Paten und Förderer wurden rechtzeitig über die Veränderungen informiert. Die Fortführung von Ausbildungen, die die Kinder begonnen hatten, sind komplett vom IVWK finanziert worden und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen.
Es gibt Veränderungen, die wir nicht beeinflussen können. Dazu gehört die Implementierung des JJ-Act (Juvenile Justice), der im Jahr 2000 für ganz Indien festgeschrieben wurde und seit dem Sommer 2016 vom High Court, dem Obersten Gericht Keralas, auch für diesen Staat entschieden worden ist.
Hiermit verbunden waren veränderte Auflagen - personell und finanziell - für die weitere Registrierung des Kinderdorfes. Diese Forderungen waren für das von der syrisch-orthodoxen Kirche geleitete und vom IVWK finanziell unterstützten Balagram (Kinderdorf) mit den gegebenen Möglichkeiten nicht mehr erfüllbar.
Zum Ende des Monats August 2017 ist die FCRA (Foreign Contribution) Registrierung abgelaufen und somit auch das Euro-Konto. Es können vom IVWK keine weiteren Swift-Überweisungen mehr für das Balagram getätigt werden.
Da das Balagram auf einer Stiftung basiert, wird es auf keinen Fall aufgelöst werden, sondern weiterhin als gemeinnützige Einrichtung für Kinder in Not tätig sein.
Die Situation in Indien hatte es in den letzten Jahren bereits notwendig gemacht, nicht nur Waisen sondern auch Sozialwaisen, Kinder von sehr bedürftigen Familien oder Alleinerziehenden, aufzunehmen, um ihnen die Chance auf Schulbildung zu ermöglichen.
Die im Balagram wohnenden Kinder besuchten die Schulen im Nachbarort und erhielten nach dem Schulabschluss eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung. Nun können die zu betreuenden Kinder nicht mehr dauerhaft im Balagram zusammenleben, aber Hilfe kommt ihnen noch zuteil.
Geplant sind finanzielle Unterstützungen beim Schulstart und im laufenden Schuljahr, Förderunterricht sowie spezielle Seminare für Kinder und Jugendliche. Auch eine Tagesschule für körperlich sowie geistig behinderte und psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche ist im Gespräch. Die im Balagram vorhandenen Gebäude bieten hierfür eine gute Voraussetzung und ermöglichen eine zügige Realisierung.
Die Kinderdorfleitung hat die engeren oder weiteren Familien der Kinderdorfkinder aufgesucht, beraten und bietet, je nach Bedürftigkeit, weiterhin Hilfestellung an. So konnten die Kinderdorfkinder wieder in ihre Familien zurückgeführt werden.
Die 2017 noch in der Krankenschwestern-Ausbildung befindlichen Mädchen haben mit Hilfe der vom IVWK zweckgebunden gezahlten Mittel aus dem Bildungs-Fonds ihre Abschlüsse erfolgreich geschafft.
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